A3 JENEWEIN INGENIEURBÜRO GMBH

Bundes-Energieeffizienzgesetz seit 01.01.2015 in Kraft

Mit Einführung Bundes-Energieeffizienzgesetz, mit dem Österreich die Vorgaben der EU-Richtlinie umsetzt, sind große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter) dazu verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen. Dabei soll mindestens 1,5% des österreichischen Endenergiebedarfs bis 2020 eingespart werden. Weitere Infos finden sie im „Leitfaden für Unternehmen“ der WKO Die Ergebnisse aus den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind zu dokumentieren und jährlich an die nationale Monitoringstelle zu melden. Zur Erfassung und Dokumentation werden entsprechende Energiezählsysteme für Strom, Wärme, Treibstoffe etc. benötigt. Bezüglich Planung, Einführung und Installation eines vernetzten zentralen Erfassungssystems zum Betrieb eines Energiemanagement zur Reduzierung des Bedarfs und der Kosten können wir sie gerne unterstützen.

Referenzprojekt: Flughafen Innsbruck, Energiemanagementsystem mit ca. 150 Zählsystemen für Strom, Wärme etc. Weiters beraten wir sie gerne betreffend Installation energiesparender Beleuchtungssysteme (LED-Leuchten) sowie Optimierung der Beleuchtungssteuerungen.