A3 JENEWEIN INGENIEURBÜRO GMBH

Sicherheitsüberprüfung

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Zu unserem Dienstleistungsangebot zählt auch die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen elektrischer Anlagen und Maschinen.

Prüfung von Elektroanlagen:

Mit der Elektroschutzverordnung 2012 wurden die Prüfintervalle für wiederkehrende Prüfungen von Elektroanlagen festgelegt; diese sind in der ÖNORM E8001-6-61/62/63 gesetzlich geregelt. Ebenso ist in dieser ÖNORM festgehalten, welche Prüfungen durchzuführen sind.

Liegt bei einer elektrischen Anlage kein oder ein nicht vorschriftsgemäß geführtes Anlagenbuch auf, so ist eine außerordentliche Prüfung (ebenfalls in der o.a. ÖNORM festgelegt) durchzuführen.

Neben dem schriftlichen Befund stellen wir Ihnen bei Bedarf die wesentlichen Ergebnisse für Ihr firmeninternes Instandhaltungssystem auf einem Datenträger zur Verfügung.                     

Prüfung elektrischer Maschinen:

Einen weiteren Sicherheitsaspekt neben der Überprüfung von elektrischen Anlagen stellt die wiederkehrende Überprüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen gemäß ÖVE EN 60204-1 und EN ISO 13850 dar.

Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen werden Sie nicht nur geltenden Vorschriften gerecht, sondern erzielen auch größtmögliche Sicherheit für sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen!